Gibt es eine Möglichkeit, wie wir das Volk, was sie vertreten Einfluss dahingehend nehmen können, dass das Gesetz zurückgenommen wird?
Ich arbeite in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Junge Menschen, viele auch älter als 18 Jahre, die ohnehin schon belastet sind, weil verdammt viele Erwachsene um sie herum versagt haben. Oft geht das auch einher mit körperlichen Erkrankungen. Wenn ich mir die Folgen in den nächsten zwei Jahren ausmale, kann ich das nur "verheerend" nennen. Wenn ich meine eigene Krankengeschichte betrachte... Vermutlich wäre die Anomalie am Eierstock nicht entdeckt worden, weil kein Budget für Vorsorge da gewesen wäre. Es war Eierstockkrebs. Ich bin Anfang diesen Jahres operiert worden, ich bin grade einmal 30 Jahre alt. Insgesamt auch wegen anderer potentiell lebensgefährliche Diagnosen wurde ich 9 Mal seit 2020 am Bauch operiert. Mein Partner und ich wollen dennoch Kinder, aber mit steigenden Kosten in allen Bereichen gleichzeitig weniger Betreuungsmöglichkeiten... Und jetzt noch weniger Vorsorge bei Schwangerschaften... Tatsächlich muss ich deshalb überlegen, ob Kinder noch eine Option sind.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Schilderung Ihrer persönlichen Geschichte berührt mich sehr und ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem viel Kraft. Aber damit Menschen wie Ihnen auch weiterhin eine gute Vorsorge und umfassende Therapien ermöglicht werden können, war es nötig die gesetzliche Krankenversicherung zu reformieren. Das Ziel war und ist, sie zu stabilisieren und die Beiträge nicht weiter steigen zu lassen. Durch das Gesetz ist das gelungen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auf das Sie sich beziehen, wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Eine formelle Rücknahme eines bereits in Kraft getretenen Bundesgesetzes ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Ein Gesetz kann nur durch ein neues Gesetz geändert oder aufgehoben werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann aber an Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition einreichen, der Petitionsausschuss prüft diese und kann eine öffentliche Anhörung oder eine Debatte im Plenum anstoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Hoppermann
