Eine als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei darf in Deutschland grundsätzlich gewählt werden, weil die Verfassungsschutz-Einstufung kein Wahlausschluss und kein Parteiverbot ist.
Solidarität und Eigenverantwortung, soziale Sicherheit und Leistungsgerechtigkeit gehören für mich zusammen. Darin sehe ich keinen Widerspruch zu unseren christlichen Werten oder zum Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Sie sind im Gegenteil sogar die Basis von katholischer Soziallehre und unserer sozialen Marktwirtschaft
Eine Gleichsetzung der beiden Sachverhalte ist aus meiner Sicht nicht zutreffend.
Die Wahlergebnisse sind Ausdruck einer hohen Unzufriedenheit in Bevölkerung, in Teilen auch mit der Arbeit der Bundesregierung und des Kanzlers. Wir nehmen dies sehr ernst und werden die Ergebnisse aus den verschiedenen Landesebenen weiter aufarbeiten.
