
Antwort ausstehend von Ronald Bischoff AfD

Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.
Merz kann nur durch die Vertrauensfrage oder ein konstruktives Misstrauensvotum abgewählt werden - beides derzeit eher unwahrscheinlich.
Selbstverständlich kenne ich die Nöte Ihrer Kommune das schöne Rothauser Land daher, dass ich selbst im Schwarzwald wohne und diese Heimat lebe.