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Warum lagen zwischen der 226-seitigen Beschlussempfehlung zum GKV-Gesetz und der Schlussabstimmung nur zwei Tage?

Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Sascha L. •

Warum lagen zwischen der 226-seitigen Beschlussempfehlung zum GKV-Gesetz und der Schlussabstimmung nur zwei Tage?

Sehr geehrte Frau Machalet,

die Beschlussempfehlung und der Bericht des Gesundheitsausschusses

zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drucksache 21/7016, 226 Seiten) wurden am

8.7.2026 veröffentlicht, der Bundestag beschloss das Gesetz bereits am 10.7.2026 mit den

Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen AfD, Grüne und Linke. Das Dokument enthält gegenüber

dem ursprünglichen Regierungsentwurf zahlreiche inhaltliche Änderungen, etwa bei der neu

eingeführten Teilarbeitsunfähigkeit (§44c SGB V) und beim Beitragszuschlag für die

Mitversicherung. Als Ausschussvorsitzende: hielten Sie diesen Zeitraum für ausreichend,

um die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf im Ausschuss und in der Fraktion

angemessen zu prüfen?

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

 

der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.

 

Dieser stellt sich wie folgt dar:

In der Bundesregierung:

Referentenentwurf: 16. April 2026
Verbändeanhörung: 20. April 2026
Verabschiedung Kabinettsentwurf: 29. April 2026

Im Bundestag:

  1. Durchgang Bundesrat: 12. Juni 2026
  2. Lesung Bundestag: 11. Juni 2026
    Anhörung im Bundestag: 22. Juni 2026
    2./3. Lesung Bundestag: 10. Juli 2026
  3. Durchgang Bundesrat: 10. Juli 2026
    Inkrafttreten: nach der Verkündung, weitere Teile am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028

 

Der Gesetzentwurf wurde am 11. Juni in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten und anschließend an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Seitdem hat sich der Ausschuss über mehrere Wochen intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu gehörte auch eine öffentliche Sachverständigenanhörung, in der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Selbstverwaltung, Krankenkassen, Leistungserbringerverbänden sowie weitere Sachverständige ihre Einschätzungen eingebracht haben. Die Hinweise aus dieser Anhörung wurden in den weiteren Beratungen der Fraktionen und der Koalition berücksichtigt.

 

In den Wochen bis zur abschließenden Beratung fanden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen statt. Gerade bei einem komplexen Gesetz wie dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden Änderungen nicht erst in den letzten beiden Tagen erarbeitet, sondern entwickeln sich über den gesamten parlamentarischen Beratungsprozess. Die Beschlussempfehlung bündelt das Ergebnis dieser Beratungen und dokumentiert die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommenen Änderungen.

 

Als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses ist es meine Aufgabe, die Beratungen unparteiisch zu leiten und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Ausschussverfahrens sicherzustellen. Über die inhaltlichen Positionen und Änderungsanträge entscheiden die Abgeordneten und Fraktionen im parlamentarischen Verfahren.

 

Für die SPD-Bundestagsfraktion war der Beratungsprozess keineswegs mit der Ausschusssitzung abgeschlossen. Noch bis in die letzte Sitzungswoche hinein haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung weitere Verbesserungen zu erreichen. Nicht alle Anliegen konnten angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der notwendigen Einigung innerhalb der Koalition umgesetzt werden. Das Ergebnis stellt deshalb einen Kompromiss zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem finanziell Verantwortbaren dar. Zugleich hat die Koalition den Gesetzesbeschluss mit einem Entschließungsantrag verbunden, der weitere Verbesserungen der psychotherapeutischen Versorgung ausdrücklich vorsieht.

 

Auch das parlamentarische Verfahren selbst wurde gerichtlich überprüft. Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke hatten beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die Schlussabstimmung wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Beratungszeit zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Anträge zurückgewiesen und keine einstweilige Anordnung erlassen. Das Gericht hat den Gesetzgebungsprozess damit nicht beanstandet und die parlamentarische Beschlussfassung nicht aufgehalten.

 

Unabhängig davon gilt: Über die Frage, wie viel Beratungszeit der Bundestag bei besonders umfangreichen Gesetzen künftig einplanen sollte, kann parlamentarisch immer wieder diskutiert werden. Im konkreten Fall handelte es sich jedoch nicht um ein zweitägiges Gesetzgebungsverfahren, sondern um einen seit dem Frühling laufenden regierungsinternen und parlamentarischen Beratungsprozess mit mehreren Beratungsstufen, einer öffentlichen Anhörung, intensiven Ausschussberatungen und abschließenden Beratungen im Plenum.

 

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Erläuterungen für Sie und andere den Prozess besser nachvollziehbar machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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