Werden Sie sich als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses dafür einsetzen, dass Hitzeschutzmaßnahmen verbindlich barrierefrei auffindbar, zugänglich und selbstständig nutzbar umgesetzt werden?

Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Angelika H. •

Werden Sie sich als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses dafür einsetzen, dass Hitzeschutzmaßnahmen verbindlich barrierefrei auffindbar, zugänglich und selbstständig nutzbar umgesetzt werden?

Nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind bis zum 26.7.2026 rund 11.900 Menschen in Deutschland an den Folgen extremer Hitze gestorben. Menschen mit Behinderungen werden in Hitzeaktionsplänen häufig als „vulnerable Gruppe“ bezeichnet. Dies verhindert keine „Barrierekaskaden“: Hitzeschutzmaßnahmen können trotzdem nicht barrierefrei auffindbar, zugänglich und selbstständig nutzbar sein. Eine bundesweit verbindliche Pflicht hierzu besteht bislang nicht. Barrierefreiheit sollte daher nicht nur bei der Planung berücksichtigt, sondern bei der Umsetzung verbindlich gewährleistet werden. Dies betrifft etwa Warnsysteme, Informationen, Trinkwasserangebote, Kühlräume und andere Schutzangebote. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern angesichts des demografischen Wandels zunehmend alle. Verbindliche Standards würden zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stärken.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.-G.,

 

Hitzeschutz muss alle Menschen erreichen. Dazu gehört für mich selbstverständlich auch die Barrierefreiheit. Ein Schutzangebot hilft nicht ausreichend, wenn eine Warnung nicht wahrgenommen werden kann, Informationen nicht verständlich oder zugänglich sind oder ein kühler Ort nicht selbstständig erreicht und genutzt werden kann.

 

Ich habe das etwa auch am 10. August im ARD-Morgenmagazin kurz angesprochen: Hitzeschutz ist eine Frage der Gesundheitsvorsorge, und wir müssen besonders darauf achten, dass die Maßnahmen tatsächlich bei den Menschen ankommen, die sie brauchen.

 

Dabei möchte ich einen Perspektivwechsel vornehmen. Menschen mit Behinderungen sollten nicht einfach nur als „vulnerable Gruppe“ in einem Hitzeaktionsplan genannt werden. Entscheidend ist, ob die konkrete Schutzmaßnahme für sie funktioniert. Eine Warnung, die ein blinder Mensch nicht wahrnehmen kann, ein Kühlraum, der mit dem Rollstuhl nicht erreichbar ist, oder ein Trinkwasserangebot, das nicht selbstständig genutzt werden kann, ist kein vollständig wirksamer Hitzeschutz.

 

Deshalb halte ich es für richtig, Barrierefreiheit bei der Weiterentwicklung des Hitzeschutzes stärker und verbindlicher mitzudenken. Als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses kann ich allerdings nicht allein über solche Vorgaben entscheiden. Im föderalen System liegen konkrete Zuständigkeiten für den Hitzeschutz wesentlich bei Ländern und Kommunen. Der Bund kann aber Rahmenbedingungen schaffen, unterstützen und Standards weiterentwickeln. Genau diese Möglichkeiten sollten wir nutzen und die aktuelle Hitzedebatte hilft hier hoffentlich auch, um schneller voranzukommen.

 

Ein gutes Instrument ist dabei das HITZESERVICE-Portal. Es unterstützt Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen und stellt konkrete Maßnahmen, Informationen und Kommunikationsangebote zur Verfügung. Gerade bei solchen Angeboten ist es wichtig, nicht nur zu fragen, ob Informationen vorhanden sind, sondern ob sie Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen tatsächlich erreichen und selbstständig genutzt werden können: hitzeservice.de.

 

Die Bundesregierung hat beim Hitzeschutz bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht – unter anderem den Hitzeschutzplan Gesundheit, Informations- und Monitoringangebote sowie Musterhitzeschutzpläne für verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens. Länder und Kommunen werden bei der Entwicklung eigener Maßnahmen unterstützt. Das ist wichtig, denn Hitzeschutz muss vor Ort funktionieren.

 

Ich habe mich auch selbst mit den praktischen Herausforderungen beschäftigt. Im Rahmen meiner Woche der Seniorengesundheit habe ich Einrichtungen besucht und mit Verantwortlichen und Mitarbeitenden darüber gesprochen, wie sie mit zunehmenden Hitzeperioden umgehen. Dabei ging es unter anderem um Kühlung, baulichen Hitzeschutz, angepasste Tagesstrukturen und die personellen Herausforderungen. Diese Gespräche haben mir noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, die Erfahrungen derjenigen einzubeziehen, die Hitzeschutz vor Ort tatsächlich umsetzen.

 

Gerade daraus ergibt sich für mich auch die Notwendigkeit, die verschiedenen politischen Prozesse zusammenzudenken. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Für mich ist zentral, dass Barrierefreiheit nicht erst im Nachhinein geprüft wird, sondern bei staatlichen Angeboten und Maßnahmen von Anfang an berücksichtigt wird.

 

Das gilt auch für den Hitzeschutz. Barrierefreiheit ist dabei kein zusätzliches Spezialthema. Eine gut zugängliche Warnung, verständliche Informationen oder ein gut erreichbarer kühler Ort helfen älteren Menschen ebenso wie Menschen mit Behinderungen und letztlich vielen weiteren Menschen. Angesichts des demografischen Wandels wird diese Frage noch wichtiger werden.

 

Gleichzeitig sollten wir ehrlich sagen: Es reicht nicht, gute Konzepte und Empfehlungen zu haben. Wir müssen auch überprüfen, ob sie in der Praxis funktionieren. Gerade bei Hitzeschutzmaßnahmen sollten wir deshalb stärker darauf schauen, ob die gesamte Kette funktioniert – von der Warnung über die Information bis hin zum tatsächlichen Zugang zu Trinkwasser, Kühlräumen und gesundheitlicher Versorgung.

 

Als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses kann ich diese Standards nicht allein festlegen. Ich kann aber dazu beitragen, dass die Erfahrungen aus der Praxis, die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen und die Frage der tatsächlichen Nutzbarkeit von Hitzeschutzmaßnahmen in der gesundheitspolitischen und parlamentarischen Debatte angemessen berücksichtigt werden.

 

Für mich ist deshalb klar: Hitzeschutz und Barrierefreiheit dürfen nicht getrennt voneinander gedacht werden. Ein Schutzangebot ist erst dann wirklich wirksam, wenn es die Menschen, die es brauchen, tatsächlich erreicht – verlässlich, zugänglich und möglichst selbstständig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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