Antwort 27.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die behauptete 18-Stunden-Grenze steht nicht im Gesetz
Die behauptete 18-Stunden-Grenze steht nicht im Gesetz
Überprüfung der Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Psychotherapie
Psychische Erkrankungen müssen genauso ernst genommen werden wie körperliche. Sorgen um Vergütung, Wartezeiten und Versorgung nehme ich sehr ernst.