Antwort 10.09.2026 von Matthias Mieves SPD
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht verbindlich sagen, ob die von Ihnen beschriebene Konstellation von der geplanten extrabudgetären Vergütung erfasst sein wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht verbindlich sagen, ob die von Ihnen beschriebene Konstellation von der geplanten extrabudgetären Vergütung erfasst sein wird.
Aus der kurzen Frage wird nicht klar, was ein Babybegrüßungsgeld genau sein soll. Deswegen ist die Antwort etwas umfangreicher.