Insgesamt gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen der Besoldung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst.
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Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bilden aus unserer Sicht ein ausgewogenes System, das sowohl der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern als auch den berechtigten Interessen der Geschädigten Rechnung trägt.
Insbesondere danke ich Ihnen für Ihren Hinweis, weil mir das von Ihnen beschriebene Problem so noch nicht bekannt war. Sie führen aus, dass Geschädigte „oft auf ihren Kosten sitzen“ bleiben.
Ich hielte es für sachgerecht, die Anzahl der Kinder in der Höhe der Rentenversicherungsbeiträge zu berücksichtigen, da Kinder entscheidend zum Erhalt unseres umlagefinanzierten Rentensystems beitragen.
Dass das Kinderstartgeld in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht umgesetzt wurde, ist kein Ausdruck mangelnden politischen Willens, sondern Ergebnis einer Abwägung zwischen Finanzierbarkeit, Verwaltungsaufwand und der Frage, wie Unterstützung möglichst zielgenau und wirksam gestaltet werden kann