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Guten Tag Herr Frei, In einem vorherigen Beitrag rechtfertigen Sie den hohen Kinderzuschlag bei Beamten mit deren höherer Wochenarbeitszeit im Vergleich zu Angestellten. Erklärung erforderlich!

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Frage von Jochen R. •

Guten Tag Herr Frei, In einem vorherigen Beitrag rechtfertigen Sie den hohen Kinderzuschlag bei Beamten mit deren höherer Wochenarbeitszeit im Vergleich zu Angestellten. Erklärung erforderlich!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Beamten liegt (je nach Gebietskörperschaft) typischerweise etwas über der tariflichen Arbeitszeit der Angestellten. Der Kinder‑ bzw. Familienzuschlag ist Teil der Besoldung und soll Beamte so stellen, dass sie ihren amtsangemessenen Lebensstandard auch mit (mehreren) Kindern halten können. Grundlage ist die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn; er schuldet nicht „Lohn für Stunden“, sondern eine amtsangemessene Alimentierung. Insgesamt gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen der Besoldung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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