
Antwort ausstehend von Michael Ebling SPD


Kurz: eine Beurlaubung ist rechtmäßig und es enstehen dem Land keine Kosten.
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.

Es geht darum, faire, transparente und tragfähige Lösungen für alle zu entwickeln – mit einer starken gesetzlichen Rente, soliden öffentlichen Finanzen und einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst.