Antwort 14.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
Weil Beamte Beihilfe von ihrem Dienstherren bekommen. Die Linke fordert jedoch eine gesetzliche Krankenversicherung für alle - auch Beamte.