Wird es einen zwangsweisen Wechsel der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung geben?

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Frage von Markus K. •

Wird es einen zwangsweisen Wechsel der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung geben?

Sehr geehrter Herr Hagel,

angestoßen durch den Artikel des SWR

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gruen-schwarz-schafft-neue-stellen-fuer-lehrkraefte-und-polizisten-auf-kosten-der-vorsorge-fuer-beamte-100.html

frage ich Sie zur künftigen Finanzierung der Beamtenversorgung.

Der SWR schreibt:

„Denn Grüne und CDU wollen den geplanten Beitrag für den Pensionsfonds der Beamten in Höhe von etwa 800 Millionen Euro diesmal nicht leisten, sondern für andere Ausgaben verwenden.“

Vor diesem Hintergrund frage ich, ob die Landesregierung einen Systemwechsel bei der Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten plant – weg von der eigenständigen Beamtenversorgung und hin zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Falls nein: Wie soll die langfristige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen sichergestellt werden, wenn die dafür vorgesehene Vorsorge bei Haushaltsengpässen zugunsten anderer Ausgaben zurückgestellt wird?

Ist ein solcher Systemwechsel geplant?

Vielen Dank!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage zu Finanzierung und System der Beamtenpensionen in Baden-Württemberg.

Einen zwangsweisen Wechsel der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg in die gesetzliche Rentenversicherung plant die Landesregierung nicht. Auch der Koalitionsvertrag für die Jahre 2026 bis 2031 sieht einen solchen Systemwechsel nicht vor.

Der Versorgungsfonds des Landes ist von der grundsätzlichen Beamtenversorgung zu unterscheiden. Die Pensionen des Landes werden grundsätzlich aus dem laufenden Landeshaushalt finanziert. Der Versorgungsfonds wurde zusätzlich aufgebaut, um einen Teil der künftig steigenden Versorgungsausgaben abzufedern und damit spätere Haushalte zu entlasten. Ende 2024 verfügten Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage zusammen über einen Marktwert von rund 13,1 Milliarden Euro.

Bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 wurden die ursprünglich vorgesehenen Zuführungen deutlich reduziert. Auch für 2027 ist vorgesehen, die geplante Zuführung zum Versorgungsfonds weitgehend auszusetzen. Das bedeutet aber weder eine Kürzung bestehender Versorgungsansprüche noch die Vorbereitung eines Wechsels in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Versorgungspflichten des Landes bestehen unverändert fort.

Davon zu unterscheiden ist die bundespolitische Debatte über die Zukunft der Alterssicherung. Die im Juni 2026 vorgelegten Empfehlungen der Rentenkommission enthalten unter anderem Überlegungen zu einer stärkeren Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen. Daraus lässt sich aber kein beschlossener Wechsel der baden-württembergischen Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ableiten.

Freundliche Grüße

Manuel Hagel MdL

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