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Ein AfD-Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg. Unter welchen Bedingungen würden Sie sich für die Prüfung eines Parteiverbots im Bundesrat einsetzen?

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Manuel Hagel
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Frage von Florian I. •

Ein AfD-Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg. Unter welchen Bedingungen würden Sie sich für die Prüfung eines Parteiverbots im Bundesrat einsetzen?

Sehr geehrter Herr Hagel,

die AfD greift Demokratie & Menschenwürde an, das zeigt ein neues Gutachten:

https://www.afd-gutachten.de/

Die Partei hat realistische Chancen auf Regierungsverantwortung; die Potenzialität ist damit gegeben.

Die folgende Seite hat 40 Belege für die aggressiv kämpferische Haltung der Partei gesammelt:

https://volksverpetzer.de/analyse/aggressiv-kaempferische-haltung/

Ob die Kriterien für ein Verbot zu 100 % erfüllt sind, lässt sich jedoch nur mit einem Prüfverfahren feststellen.

Ein negatives Ergebnis hätte trotzdem positive Konsequenzen z.B. eine mögliche Demokratisierung & Mäßigung der Partei während des Verfahrens. Am Ende wäre sichergestellt, dass die Demokratie nicht gefährdet ist & das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt.

In Berlin & Schleswig-Holstein haben sich bereits CDU-Abgeordnete an entsprechenden Prüfinitiativen beteiligt. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie eine solche Prüfung unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Rückmeldung.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr I.,

für mich gilt: Wer Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion oder Lebensweise abwertet, unser demokratisches Gemeinwesen verächtlich macht oder das Vertrauen in den Rechtsstaat gezielt untergräbt, stellt sich gegen das Fundament unseres Landes. Dem trete ich als Abgeordneter, Innenminister und CDU-Landesvorsitzender entschieden entgegen. Baden-Württemberg lebt von Freiheit, Sicherheit, Respekt und Zusammenhalt – und davon, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist. Eine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD kommt deshalb für mich nicht in Betracht.

Diese klare politische Abgrenzung ersetzt allerdings nicht die eigenständige verfassungsrechtliche Prüfung eines Parteiverbots. Dafür gelten bewusst besonders hohe Anforderungen. Ein Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes ist das schärfste Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Es darf weder aus parteipolitischem Kalkül noch als unverbindliches „Probeverfahren“ eingesetzt werden. Ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht setzt voraus, dass die Verfassungswidrigkeit der Gesamtpartei – nicht lediglich einzelner Funktionäre oder Strömungen – mit einer umfassenden, gerichtsfesten Beweislage nachgewiesen werden kann. Dazu gehört insbesondere der Nachweis, dass die Partei planvoll und aktiv darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, und dass sie über ein hinreichendes Gewicht verfügt, ihre Ziele auch tatsächlich durchzusetzen. Die von Ihnen genannten Gutachten und Belegsammlungen können wichtige Beiträge zur öffentlichen und fachlichen Debatte leisten. Sie ersetzen jedoch nicht die staatliche, umfassende und vor Gericht tragfähige Aufarbeitung des Sachverhalts.

Ein erfolgloser Verbotsantrag wäre ein fatales Signal. Er könnte von der AfD politisch instrumentalisiert werden und ihre Opfererzählung stärken. Deshalb teile ich die Annahme nicht, ein Verfahren sei unabhängig vom Ergebnis stets sinnvoll. Die Demokratie schützt sich am besten, wenn sie entschlossen handelt – aber eben auf einer rechtlich unangreifbaren Grundlage.

Das bedeutet nicht, die Gefahren zu verharmlosen. Es bedeutet, die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und der Gerichte weiter genau auszuwerten, die Beweislage fortlaufend zu prüfen und zugleich die politische Auseinandersetzung entschieden zu führen: durch klare Abgrenzung, konsequente Rechtsdurchsetzung und Politik, die die realen Sorgen der Menschen löst, statt sie Populisten zu überlassen.

Freundliche Grüße

Manuel Hagel MdL

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