Ist Schwangerschaft meldepflichtig während eine Einbürgerung bearbeitet wird ? Oder erst wenn Baby kommt und eine Geburtsurkunde vorhanden ist ?
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich möchte über meine Situation fragen;
Antrag als Single (damals verlobt und die Ansprechpartnerin meinte wenn ich offiziell verheiratet bin soll ich das mitteilen bin es aber immer noch nicht ).
Ich bin jeztz 7 Monate schwanger, bin seit Oktober im Beschäftigungsverbot (volles Gehalt wird bezahlt) also lebensunterhalt gut bedeckt, ziehe keine Soz. Hilfe o. Ä.
Heute kam der Brief zur Einbürgerung (nä. Monat) und jetzt bin ich verzweifelt ob ich meine Schwangerschaft anmelden haben sollte und ob das Konsequenzen haben könnte. Meine Wohnadresse hat sich geändert und das habe ich mitgeteilt aber meine Schwangerschaft jedoch nicht.
Geplant war die Mitteilung der Geburtsurkunde da muss das Baby aber zur Welt gekommen sein.
Finanziell werde ich den maximalen Betrag 1800€ beziehen und Vater wohnt mit, also es besteht keine Gefahar dass das Lebensunterhalt nicht gesichert wird.
Soll ich jetzt mitteilen oder einfach zum Termin erscheinen und dann was sagen?
Sehr geehrte Frau A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich müssen Sie alle Änderungen, die Ihren Einbürgerungsantrag betreffen, der zuständigen Behörde melden. Sie sollten dazu von Ihrer zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens auch eine entsprechende Information erhalten haben.
Grundsätzlich ist die Information, wie Sie zu Recht sagen, für die Entscheidung unbedenklich. Elterngeld ist keine Sozialleistung, die Ihren Einbürgerungsanspruch abschwächt oder ausschließt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
