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Darf ich wieder die türkische Staatsbürschaft beantragen?

Hakan Demir
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SPD
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Frage von Önder B. •

Darf ich wieder die türkische Staatsbürschaft beantragen?

Sehr geehrter Herr Demir, ich habe mich im Jahr 2003 deutsch Eingebürgert mit der Vorraussetzung aus der türkischen Staatsbürgerschaft auszutreten. Ich wurde sogar schriftlich darauf hingewiesen, dass der Antrag danach zum türkischen zurück, meinen deutschen Pass automatisch erlöscht und mich mit sofortiger Wirkung in einer illegalen Aufenthaltsstatus versetzen würde. Ist dies nun aufgehoben? Darf ich die türkische Staatsbürgerschaft nun wieder beantragen ohne daraus Konsequenzen zu ziehen? Vielen Dank für ihre Zeit und Antwort.

MfG

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Situation.

Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten. Die Idee dahinter ist, dass Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben können - und dass es auch okay ist, wenn sich das darin widerspiegelt, dass Menschen dann mehr als eine Staatsangehörigkeit haben. 

Wenn Sie also die Voraussetzungen für eine Wiedereinbürgerung in der Türkei erfüllen, gibt es von deutscher Seite keine Probleme. Das gilt in allen Situationen, egal ob ein Kind mit mehreren Staatsangehörigen geboren wird, ob sich jemand einbürgern lässt und seine alte Staatsangehörigkeit behält oder ob ein Deutscher eine neue oder frühere Staatsangehörigkeit annimmt. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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