Frage von Arzu H. • 02.05.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Ich gehe nicht davon aus, dass dies eine besondere Integrationsleistung ist. Darüber entscheidet aber Ihre lokale Einbürgerungsbehörde, was genau unter besonderen Integrationsleistungen zu verstehen ist.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.