Frage von abdulhamit s. • 17.04.2025

Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
SGB XIII-Leistungen zählen wie Sie richtigerweise schreiben zur Lebensunterhaltssicherung. Es liegt also, so wie Sie den Fall schildern, nichts vor, was eine Anspruchseinbürgerung ausschließt