Antwort 14.01.2026 von Hakan Demir SPD
Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.
Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.
Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.