An der A100 zwischen Südkreuz und Gradestraße fehlt aktiver Lärmschutz. Setzen Sie sich für Lärmschutzwände und lärmarmen Belag ein – und für ein nächtliches Tempolimit, bis diese gebaut sind?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich wohne in Tempelhof (12099) direkt an der A100. Entlang der Stadtautobahn werden laut Strategischer Lärmkartierung 2022 über 75 dB(A) erreicht, nachts 60 bis 70 dB(A) in den angrenzenden Wohngebieten – weit über dem WHO-Richtwert von 53 dB. Aktiver Lärmschutz wurde für den Abschnitt bis Tempelhofer Damm vor Jahren festgesetzt, aber nie gebaut.
Meine Fragen: Werden Sie sich für die tatsächliche Umsetzung dieses Lärmschutzes einsetzen, für die Ausweitung auf den Abschnitt Tempelhofer Damm–Gradestraße, und unterstützen Sie bis dahin ein nächtliches Tempolimit auf diesem Abschnitt? Falls nein, warum nicht?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Frage.
Ich stimme Ihren Forderungen zu.
Seit 2021 liegt die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb und die verkehrsrechtlichen Anordnungen (wie Tempolimits, Baustellenbeschilderung oder Schaltung digitaler Anzeigeanlagen) bei der Autobahn GmbH des Bundes. Sie entscheidet eigenständig über Ihre Fragen unter Einbeziehung der aktuellen Bedingungen. Wenden Sie sich gerne dorthin: https://www.autobahn.de/buergerservice-kontakt
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
