Antwort 25.11.2025 von Tina Fischer SPD
Sie haben Recht, die Antragsfrist für das Schallschutzprogramm endete am 4. November 2025, fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Flughafens. Dieses Datum ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluss.
Sie haben Recht, die Antragsfrist für das Schallschutzprogramm endete am 4. November 2025, fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Flughafens. Dieses Datum ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluss.
Wir als Union setzen uns für eine Weiterentwicklung der Geräuschprüfung ein – mit dem Ziel, Manipulationen zu erschweren und den tatsächlichen Geräuschpegel im Straßenverkehr verbindlicher zu begrenzen
Der Planfeststellungsbeschluss selbst ist von dem Auslaufen der Frist im November nicht berührt.
Wir brauchen die Flüge.
Es gilt diese Herausforderung mit Augenmaß und im Austausch mit Experten und zuständigen Behörden anzugehen