Antwort 15.05.2026 von Carmen Wegge SPD
Mein Votum bezog sich auf die parlamentarische Vorlage der Opposition, nicht auf das humanitäre Anliegen selbst
Mein Votum bezog sich auf die parlamentarische Vorlage der Opposition, nicht auf das humanitäre Anliegen selbst
Wir sind mit dem Ziel einer Migrationswende angetreten und dafür wurden wir gewählt. Dennoch gilt dabei: Aufnahmezusagen, die einen rechtlichen Anspruch begründen – insbesondere im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – sowie Zusagen für ehemalige Ortskräfte, gegenüber denen Deutschland eine besondere Verantwortung trägt, werden weiterhin umgesetzt.
Sehr geehrter Herr A.,
Wer hier lebt, soll dazugehören – mit klaren Regeln und echten Chancen.
Solange kein rechtskräftiges Urteil im Hauptsacheverfahren vorliegt, sind politische Handlungen verfrüht.
Sehr geehrte Frau S.,