Was tun Sie im Ausschuß für Gesundheit, damit MEHR Psychotherapieplätze entstehen?

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Matthias Mieves
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Frage von Silvia M. •

Was tun Sie im Ausschuß für Gesundheit, damit MEHR Psychotherapieplätze entstehen?

Sehr geehrter Herr Mieves,
danke für Ihre ausführliche Antwort zu meiner vorherigen Frage. Mir geht es aber weniger um die Bezahlung der Therapeuten, sondern um die Verfügbarkeit von Therapieplätzen. Durch die Budgetierung werden geschätzt 25% der Plätze WEGFALLEN. Das ist für Betroffene eine Katastrophe. Eine Depression ruht nicht 1 Jahr oder mehr, weil dann erst die Behandlung beginnt. Es ist doch eine Farce, gerade bei dieser Gruppe von Kranken zu sparen. Braucht es wirklich MRTs bei jedem Verdacht? Sind dort nicht viel effektivere Einsparungen zu erwarten, die die Gesundheit viel weniger beeinträchtigen als das Fehlen von Psychotherapie?
Mit freundlichen Grüßen Silvia M.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Sie haben recht, dass wir zwei Dinge auseinanderhalten müssen. Es geht nicht nur um die Vergütung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Entscheidend ist für Patientinnen und Patienten, ob tatsächlich ausreichend Therapieplätze zur Verfügung stehen und wie schnell sie im Ernstfall einen Platz bekommen.

Ihre Sorge, dass durch die Budgetierung Therapieplätze wegfallen könnten, nehme ich deshalb sehr ernst. Die häufig genannte Zahl von 25 Prozent weniger Therapieplätzen kann ich allerdings nicht als feststehende Folge der gesetzlichen Neuregelung bestätigen. Gerade weil wir verhindern wollen, dass die neue Vergütungssystematik zulasten der Versorgung geht, haben wir die in meiner vorherigen Antwort beschriebenen Nachbesserungen vereinbart. Besonders dringliche Fälle, Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch erkrankte Menschen sollen besonders geschützt werden.

Es gibt aber noch einen Punkt, der mir in dieser Debatte wichtig ist. Unser Gesundheitswesen ist bewusst nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Die Politik legt den gesetzlichen Rahmen fest. Die konkrete Organisation der ambulanten Versorgung, die Bedarfsplanung und viele Entscheidungen über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel liegen dagegen bei der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Dieses Prinzip halte ich grundsätzlich für richtig. Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Krankenkassen sollen viele Fragen der Versorgung eigenständig und mit ihrer fachlichen Expertise regeln können. Viele ihrer Verbände legen zu Recht großen Wert darauf, dass die Politik nicht bis ins Detail in diese Entscheidungen eingreift.

Zu dieser Freiheit gehört für mich aber auch Verantwortung. Es kann nicht funktionieren, möglichst viele Entscheidungen selbst treffen zu wollen und bei Problemen anschließend allein auf die Politik zu zeigen. Wenn die Selbstverwaltung für eine ausreichende Versorgung verantwortlich ist, muss sie diese Verantwortung auch wahrnehmen.

Ein Beispiel dafür ist die von Ihnen angesprochene Situation der Psychotherapie. Die viel kritisierte Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent im März 2026 war keine Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung. Sie wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss und damit innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung beschlossen. Als die Kritik daran öffentlich wurde, richtete sie sich trotzdem sehr schnell vor allem gegen die Politik.

Das heißt umgekehrt ausdrücklich nicht, dass wir uns als Politik aus der Verantwortung ziehen können. Wir setzen die gesetzlichen Spielregeln. Und wenn sich zeigt, dass die Selbstverwaltung innerhalb dieser Regeln eine ausreichende Versorgung dauerhaft nicht sicherstellen kann, müssen wir diese Regeln verändern. Genau deshalb schauen wir sehr genau darauf, welche Auswirkungen die neue Vergütungssystematik ab 2027 tatsächlich auf Therapieangebote und Wartezeiten haben wird.

Auch Ihren Hinweis auf mögliche Einsparungen an anderer Stelle finde ich richtig. Ich würde allerdings nicht pauschal MRT-Untersuchungen gegen Psychotherapie aufrechnen. Eine medizinisch notwendige MRT-Untersuchung muss genauso zur Verfügung stehen wie eine medizinisch notwendige Psychotherapie. Gleichzeitig müssen wir im gesamten Gesundheitssystem konsequenter fragen, welche Untersuchungen und Behandlungen medizinisch notwendig sind und wo Doppeluntersuchungen, Fehlversorgung oder unnötige Leistungen Geld kosten, ohne die Versorgung zu verbessern.

Für mich ist der Maßstab dabei ziemlich einfach. Sparen darf nicht bedeuten, notwendige Behandlung zu verhindern. Das gilt für die Psychotherapie genauso wie für andere Bereiche unseres Gesundheitswesens.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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