Was tun Sie als Abgeordneter im Ausschuss für Gesundheit um die katastrophale Lage in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland zu ändern?

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Matthias Mieves
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Frage von Silvia M. •

Was tun Sie als Abgeordneter im Ausschuss für Gesundheit um die katastrophale Lage in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland zu ändern?

Sehr geehrter Herr Mieves,

einen Psychotherapieplatz zu finden, ist enorm schwierig. Das weiß jeder. Dennoch werden die Arbeitsmöglichkeiten für PsychotherapeutInnen weiter eingeschränkt. Was tun Sie in dieser Situation für eine Verbesserung der Versorgungsqualität?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Regelungen, wie viele Psychotherapeutinnen und -therapeuten sich mit Kassenzulassung in einer Region niederlassen dürfen, entscheidet die Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Vergabe von s. g. Kassensitzen. Hier hat die Politik entsprechend keinen Einfluss, auch wenn es temporär oder länger größeren Bedarf als freie Termine gibt. 

Im zweiten Teil Ihrer Frage sprechen Sie offenbar die Reformen vor der Sommerpause an, denn im Juli 2026 wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im deutschen Bundestag beschlossen. Für die Psychotherapie war darin die wichtigste Änderung die Umstellung auf Budgetierungen. Die vehemente Kritik an dieser Änderung haben wir sehr ernst genommen und begleitend zu dem Gesetzespaket einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, im Herbst 2026 ein Gesetz vorzulegen, das eine Vielzahl von Ausnahmen von der Budgetierung festlegt. Gerne gehe ich darauf und auf die Gesamtthematik etwas ausführlicher darauf ein, denn das System und die Änderungen sind teilweise komplex:

Ein seit Jahren ansteigender Behandlungsbedarf trifft auf ein steigendes, aber weiterhin nicht für alle Bedarfe ausreichendes Angebot an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für viele Patientinnen und Patienten sind lange Wartezeiten bittere Realität. Daher kann ich gut nachvollziehen, dass die ursprüngliche Regelung GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz zu Verunsicherungen und Frustration geführt hat.

Deshalb haben wir uns in der Koalition wie beschrieben auf ein Verfahren verständigt, um handfeste Verbesserungen zügig umzusetzen und die Vergütungsregelungen im Sinne der Psychotherapeuten und vor allem in Sinne der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Unsere Einigung sieht unter anderem vor: 

 1.      Bis zum 31.12.2026 begonnene Behandlungen können auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt und vergütet werden.

2.      Die extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinien wird beibehalten.

3.      Die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen erhält den Auftrag,  bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren, die dann ebenfalls extrabudgetär vergütet werden soll.

Bis zum Inkrafttreten dieser Regelungen wird auf die bestehende Komplexbehandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Bezug genommen. Sie erfasst bereits Patientinnen und Patienten, mit einem besonderen Versorgungsbedarf. Patientinnen und Patienten, die unter die Richtlinien-Diagnosen fallen, können künftig priorisiert versorgt werden. Damit werden wir dem tatsächlichen Versorgungsbedarf in unserem Land gerecht und schaffen eine faire Vergütung für die Behandlung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten.                

Damit sind Verbesserungen für die Psychotherapie in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro erreicht worden. Sie sollten ursprünglich bereits Bestandteil des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) werden, das am 10. Juli 26 durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Im parlamentarischen Verfahren haben Fristen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens leider nicht ermöglicht, die Einigung noch auf den letzten Metern einzuarbeiten. Um die Verbesserungen trotzdem rechtssicher umzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, werden sie unmittelbar nach der Sommerpause in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren rechtssicher geregelt. Der Deutsche Bundestag hat hierzu zusätzlich einen sogenannten Entschließungsantrag beschlossen, in dem sich die Koalitionsfraktionen ausdrücklich verpflichten, diese Regelungen zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GKV-BStabG zum 01. Januar 2027 wirksam werden zu lassen.               

So schaffen wir einen verlässlichen und sicheren Übergang in die neue Systematik der Vergütungen im psychotherapeutischen Bereich. Die Honorierung laufender Behandlungen sichern wir ab, verhindern Behandlungsbrüche und sorgen gleichzeitig mit extrabudgetären Anreizen dafür, dass insbesondere Menschen mit einem besonders dringenden oder komplexen Behandlungsbedarf schneller Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erhalten.              

Zur oft geäußerten Kritik, mit dem Gesetzespaket würde die Mindestvergütung abgeschafft: Nach meiner Einschätzung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.              

Vielmehr entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Diese Prüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In den vergangenen Jahren hat dieses Instrument jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt - zuletzt im März 2026 mit einer Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent. Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.             

Wichtig ist aus meiner Sicht außerdem:

*       Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.

*       Die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden.

*      Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.

Mir ist bewusst, dass die Vergütungssystematik der Psychotherapie Besonderheiten aufweist, die bei der Einbindung in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Deshalb nehmen wir die Vorschläge der Psychotherapeuten-Verbände, die an uns herangetragen wurden, sehr ernst und werden diese im weiteren Verfahren sorgfältig prüfen. Auch ich persönlich stehe im Austausch mit Verbands- und Aktionsbündnis-Vertreterinnen und Vertretern.               

Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die viel kritisierte Entscheidung der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen über die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen gestoppt hat und genau überprüfen wird. Das begrüße ich sehr!             

Mein Ziel und das der SPD-Bundestagsfraktion ist es, eine Vergütungslogik zu schaffen, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet und eine qualitativ hochwertige Versorgung dauerhaft sichert. Entscheidend ist am Ende, dass Patientinnen und Patienten auch künftig Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden. Daran wird die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin arbeiten und wir erwarten jetzt im Herbst den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der die Anforderungen des Entschließungsantrages vom Juli 2026 umsetzt.               

Mit freundlichen Grüßen 

Matthias Mieves

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