Durch die Rückführung in ein begrenztes Gesamtbudget könnten die finanziellen Anreize sinken, zusätzliche Behandlungskapazitäten aufzubauen. Diese Sorge ist also nicht unbegründet und darf nicht einfach beiseitegeschoben werden. Genau deshalb hat sich die Koalition auf zusätzliche Schutzregelungen verständigt.
Meine Antwort zum aktuellen Stand der Reform des IFG und meine Haltung dazu finden Sie hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/warum-soll-das-informationsfreiheitsgesetz-geaendert-werden
Ja, selbstverständlich rate ich auch weiterhin zur Niederlassung mit Kassensitz
Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.
Eine komplette Entbudgetierung aller Fälle - und damit die Beibehaltung der bisherigen Regelung - konnte in den Verhandlungen leider nicht erreicht werden
Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen.
