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Welche konkrete Unterstützung planen Sie für schwerwiegend Kranke und Behinderte Betroffene des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

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Matthias Mieves
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Frage von Marcel R. •

Welche konkrete Unterstützung planen Sie für schwerwiegend Kranke und Behinderte Betroffene des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Sehr geehrter Herr Mieves,

ich bekomme auf Grund meiner Behinderung medizinisches Cannabis von meiner Fachärztin verschrieben. Durch die Medikation konnte ich mit Mitte 30, nach Jahrelanger Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit, ein Studium beginnen. Ich bin auf Grund meiner Behinderung auf spezifische Päparate und die inhalative Einnahmeform angewiesen, Extrakte sind mit starken Nebenwirkungen und einer sehr viel geringeren Wirksamkeit für mich verbunden, Fertigazneimittel sind für meine Diagnose keine Verfügbar.

Jetzt wurde durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz meine Medikation aus der Kassenversorgung gestrichen. Meine Ärztin hat daraufhin die Behandlung einstellen müssen. Die Kosten für Privatrezepte über Telemedizin kann ich nicht tragen, und hier planen sie ja ebenfalls Einschränkungen. Für mich bedeutet es den Rückfall in die Pflegebürftigkeit und das Ende meines Studiums.

Ich bitte Sie sich für die Betroffenen der Streichung von med. Cannabisblüten einzusetzen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage und für die Schilderung Ihrer persönlichen Situation. Krankengeschichten wie die Ihre zeigen, dass die neuen Regelungen an den therapeutischen Notwendigkeiten vieler Patientinnen und Patienten  vorbei gehen. Deshalb mache ich mich dafür stark, dass Patienten, die schon länger erfolgreich auf bestimmte Cannabis-Präparate und auch auf -Blüten eingestellt sind, als Bestandsfälle auch weiterhin diese verordnet und über ihre GKV abgerechnet bekommen können. Deshalb habe ich bereits Ende Juli 26 einen entsprechenden Brief an die Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit geschickt und um gute, praxistaugliche Lösungen für Bestandpatienten gebeten. Die Antwort steht aktuell noch aus. 

Bezüglich der Regelung, dass Patientinnen und Patienten mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst für die Dauer von 6 Monaten nur Fertigarzneimittel mit Cannabis verschrieben bekommen dürfen, bevor sie ggf. aus therapeutischen Gründen auf Extrakte umgestellt werden dürfen, gibt es bereits eine vernünftige Regelung für Bestandspatienten. Näheres dazu in der Pressemitteilung von GKV und KBV: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/08-06/neue-regelungen-zur-verordnung-von-cannabis-kbv-und-gkv-spitzenverband-schaffen-klarheit

Leider enthält diese Regelung nicht die Therapie mit Blüten, weshalb ich wie oben beschrieben das Bundesministerium um Abhilfe gebeten habe.

Was Privatrezepte angeht, so habe ich schon in der Vergangenheit - auch vor dem Plenum des Deutschen Bundestages - immer wieder deutlich gemacht, dass der barrierefreie Zugang zu Rezept und Versand erhalten bleiben muss. Diese Position werde ich auch weiterhin vertreten. 

Herzliche Grüße und für Sie alles Gute und ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie Ihr Studium weiterführen können

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