Wie steht die SPD zur Forderung von Dr. Sonja Optendrenk (CDU) zur Übernahme von Abnehmspritzen? Warum sollen die Versicherten bei der derzeitigen finanziellen Situation teure Spritzen bezahlen?

Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Eric C. •

Wie steht die SPD zur Forderung von Dr. Sonja Optendrenk (CDU) zur Übernahme von Abnehmspritzen? Warum sollen die Versicherten bei der derzeitigen finanziellen Situation teure Spritzen bezahlen?

Wie steht die SPD zur Forderung von Dr. Sonja Optendrenk (CDU) zur Übernahme von Abnehmspritzen? Warum sollen die Versicherten bei der derzeitigen finanziellen Situation teure Spritzen bezahlen? Ist die Abnehmspritze überhaupt als Therapie zu bezeichnen, da sofern ihr die Langzeitwirkung nach dem Absetzten fehlt und sie nur an der Ursache vorbei die Folgen eines Lebenswandels kaschiert? Sollte sie daher nicht weiter als Lifestylemittel im SGB V verankert bleiben und auf die Selbstverantwortung in der Ernährung gesetzt werden?

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr C.,

 

die Diskussion über Medikamente zur Behandlung von Adipositas sollte aus meiner Sicht sachlich und auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse geführt werden. Dabei ist zunächst wichtig festzuhalten: Adipositas ist nach heutigem medizinischem Verständnis eine chronische Erkrankung und nicht lediglich Ausdruck eines ungesunden Lebensstils oder mangelnder Selbstdisziplin. Sie erhöht das Risiko für zahlreiche Folgeerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder bestimmte Krebsarten und stellt für viele Betroffene eine erhebliche gesundheitliche Belastung dar.

 

Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, den Krankheitscharakter von Adipositas anzuerkennen und Betroffenen wirksame Behandlungsangebote zu eröffnen. Gleichzeitig bedeutet dies nicht automatisch, dass jede verfügbare Therapie ohne weitere Prüfung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden sollte.

 

Derzeit sind Arzneimittel, die überwiegend der Gewichtsreduktion dienen, nach § 34 SGB V grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen. Diese gesetzliche Regelung stammt aus einer Zeit, in der die heute verfügbaren GLP-1-Rezeptoragonisten wie Wegovy noch nicht zur Verfügung standen und ihre medizinische Bedeutung entsprechend nicht berücksichtigt werden konnte. Deshalb wird inzwischen zu Recht diskutiert, ob diese Regelung noch zeitgemäß ist.

 

Die Äußerungen der neuen G-BA-Vorsitzenden Dr. Sonja Optendrenk zeigen, dass auch auf fachlicher Ebene über eine Neubewertung nachgedacht wird. Ich begrüße ausdrücklich, dass diese Debatte geführt wird. Ob und in welchem Umfang eine Erstattungsfähigkeit künftig sinnvoll ist, sollte jedoch nicht politisch vorweggenommen, sondern anhand der wissenschaftlichen Evidenz, des nachgewiesenen Patientennutzens, klarer Indikationskriterien sowie der Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung bewertet werden.

 

Dabei darf allerdings nicht nur auf die unmittelbaren Kosten einer medikamentösen Therapie geschaut werden. Ebenso müssen die erheblichen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgekosten einer unbehandelten oder unzureichend behandelten Adipositas berücksichtigt werden. Schwere Folgeerkrankungen verursachen hohe Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und führen häufig zu Arbeitsunfähigkeit, Frühverrentung und einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität. Wenn moderne Therapien bei klar definierten Patientengruppen nachweislich dazu beitragen, Folgeerkrankungen zu vermeiden oder hinauszuzögern, kann dies langfristig nicht nur gesundheitliche Vorteile für die Betroffenen bringen, sondern auch das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem entlasten. Auch diese langfristige Perspektive sollte deshalb Bestandteil einer evidenzbasierten Bewertung sein.

 

Ihre Frage spricht zudem einen wichtigen Punkt an: GLP-1-Rezeptoragonisten sind keine "Wunderspritzen". Sie ersetzen weder Prävention noch Ernährungsberatung, Bewegung oder verhaltensmedizinische Unterstützung. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand entfalten sie ihren Nutzen insbesondere als Bestandteil eines umfassenden Behandlungskonzeptes. Zudem ist bekannt, dass nach dem Absetzen häufig wieder Gewicht zugenommen wird. Auch deshalb müssen Nutzen, Dauer der Behandlung und Wirtschaftlichkeit sorgfältig bewertet werden.

 

Ich teile allerdings nicht die Auffassung, solche Medikamente grundsätzlich als Lifestyle-Produkte einzustufen. Für Menschen mit schwerer Adipositas können sie eine medizinisch notwendige Therapieoption darstellen. Ebenso wenig halte ich es für angemessen, die Erkrankung allein auf individuelles Ernährungsverhalten oder fehlende Selbstverantwortung zurückzuführen. Die Ursachen von Adipositas sind komplex und umfassen genetische, hormonelle, psychologische, soziale und umweltbedingte Faktoren.

 

Gerade angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung müssen neue Leistungen verantwortungsvoll bewertet werden. Dabei geht es um einen Ausgleich zwischen einer guten, bedarfsgerechten Versorgung und der langfristigen Finanzierbarkeit unseres solidarischen Gesundheitssystems. Aus meiner Sicht sollte deshalb geprüft werden, ob Menschen mit schwerer, medizinisch diagnostizierter Adipositas unter klar definierten Voraussetzungen Zugang zu wirksamen medikamentösen Therapien erhalten können. Eine pauschale Erstattung für jede Form der Gewichtsreduktion halte ich ebenso wenig für zielführend wie einen generellen Ausschluss unabhängig vom medizinischen Bedarf.

 

Das Ziel der SPD bleibt eine solidarische Gesundheitsversorgung, in der notwendige medizinische Behandlungen nicht vom Einkommen abhängen. Gleichzeitig wollen wir Prävention stärken, damit Adipositas möglichst früh verhindert oder behandelt werden kann. Beides gehört zusammen und darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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