Antwort ausstehend von Tanja Machalet SPD
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Antwort 08.09.2026 von Tanja Machalet SPD
Ich kann gut nachvollziehen, warum Sie hier einen Widerspruch sehen: Wenn medizinische Leistungen unabhängig davon, ob sie bei gesetzlich oder privat Versicherten erbracht werden, im Wesentlichen dieselbe Behandlung darstellen, stellt sich durchaus die Frage, warum hierfür teilweise unterschiedlich hohe Vergütungen gelten.
Antwort 08.09.2026 von Tanja Machalet SPD
Die Bundesregierung hat inzwischen klargestellt, dass zuckerfreie Getränke wie Cola Zero und andere mit Süßungsmitteln gesüßte Light- und Zero-Produkte nicht von der geplanten Abgabe nicht von der geplanten Abgabe erfasst werden sollen.
Antwort ausstehend von Tanja Machalet SPD
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