Warum haben Sie dem Ausschluss von Cannabisblüten aus § 31 Abs. 6 SGB V zugestimmt, obwohl Sie die Darreichungsform zuvor nicht als pauschales Ausschlusskriterium sehen wollten?

Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Daniela J. •

Warum haben Sie dem Ausschluss von Cannabisblüten aus § 31 Abs. 6 SGB V zugestimmt, obwohl Sie die Darreichungsform zuvor nicht als pauschales Ausschlusskriterium sehen wollten?

Sehr geehrte Frau Dr. Machalet,

am 22. Juni 2026 erklärten Sie auf abgeordnetenwatch zum geplanten Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung: „Die Darreichungsform von medizinischem Cannabis sollte kein pauschales Ausschlusskriterium sein.“ Entscheidend seien Indikation und Mehrwert für Patientinnen und Patienten. Zudem kündigten Sie an, sich für den Erhalt des Zugangs zu medizinischen Cannabisblüten einzusetzen.

Am 10. Juli 2026 stimmten Sie in der namentlichen Schlussabstimmung dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus § 31 Abs. 6 SGB V war darin weiterhin enthalten.

Mich interessiert daher, was sich zwischen Ihrer Antwort vom 22. Juni und der Abstimmung vom 10. Juli in Ihrer Bewertung dieser konkreten Regelung geändert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela J.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau J.,

 

Sie sprechen den scheinbaren Widerspruch zwischen meiner Antwort auf Abgeordnetenwatch vom 22. Juni und meinem Abstimmungsverhalten beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli an. Das kann ich nachvollziehen.

 

Ich kann gut nachvollziehen, dass die beiden Vorgänge auf den ersten Blick widersprüchlich wirken. Gerade für Patientinnen und Patienten, die auf Cannabisblüten eingestellt sind und damit eine für sie erfolgreiche Therapie gefunden haben, ist der nun beschlossene Ausschluss aus der GKV-Erstattung ein erheblicher Einschnitt. Meine damalige Aussage, dass die Darreichungsform allein kein pauschales Ausschlusskriterium sein sollte, halte ich deshalb auch weiterhin für richtig. Entscheidend sollten aus meiner Sicht die medizinische Indikation und der konkrete Nutzen für die Patientinnen und Patienten sein. An dieser grundsätzlichen Einschätzung hat sich nichts geändert. Das Ergebnis des politischen Gesetzgebungsverfahrens war leider ein anderes.

 

Das GKV-BStabG war notwendig, weil die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert sind. Ohne Gegenmaßnahmen drohte das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anzusteigen. Die Bundesregierung hatte deshalb die Finanzkommission Gesundheit mit Vorschlägen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beauftragt. Eine ihrer Empfehlungen war, Cannabisblüten künftig von der GKV-Erstattung auszuschließen und insbesondere standardisierte Cannabisextrakte weiterhin zu erstatten. Damit sollten Einsparungen von mindestens 130 Millionen Euro jährlich erzielt werden.

 

Für die SPD-Bundestagsfraktion war die vollständige Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten allerdings keineswegs die einzig mögliche Lösung. Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren deshalb nachdrücklich für Alternativen eingesetzt. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise gewesen, die Vergütung beziehungsweise den von der GKV zu übernehmenden Preis für Cannabisblüten deutlich abzusenken, statt die Erstattung vollständig zu streichen. Damit hätte ebenfalls ein Beitrag zur Ausgabenbegrenzung geleistet werden können, ohne Patientinnen und Patienten, die erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt werden, vollständig aus der GKV-Erstattung herauszunehmen.

 

Gerade an diesem Punkt hat sich der für Medizinal-Cannabis zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Mieves, intensiv bemüht, eine bessere Lösung zu erreichen. Diese Bemühungen konnten am Ende jedoch den Widerstand im Bundesministerium für Gesundheit und bei Teilen der Union nicht überwinden. Die Streichung der Erstattungsfähigkeit blieb damit Bestandteil des Gesamtkompromisses.

 

Meine Zustimmung zum GKV-BStabG bedeutet deshalb nicht, dass ich die konkrete Regelung zu Cannabisblüten für medizinisch oder sozialpolitisch richtig halte. Sie war vielmehr Teil eines größeren Gesetzespakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem die SPD-Fraktion an vielen Stellen darum gerungen hat, die notwendigen Einsparungen ausgewogen zu verteilen und besonders belastende Regelungen abzumildern.

 

Ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken, als sei die Entscheidung für die betroffenen Patientinnen und Patienten unproblematisch. Im Gegenteil: Besonders die Situation derjenigen, die bereits seit längerer Zeit erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt werden, beschäftigt uns. Leider hat das BMG auf unsere Bemühungen hin klargestellt, dass der Leistungsausschluss auch für bereits begonnene Therapien gelten soll und ein Bestandsschutz nicht vorgesehen ist. Das ist nicht unsere Position. Wir stehen mit unserer Linie auch nicht alleine da. Die Patientenvertretung beim GBA hat die Streichung der Erstattung für Medizinalcannabis ebenfalls kritisiert und fordert den GBA und das BMG auf, eine Lösung zu finden. Diese Forderung begrüßen wir.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/09/07/g-ba-patientenvertretung-kritisiert-cannabis-erstattungsregeln

 

Die politische Arbeit ist für uns damit allerdings nicht beendet. Wir werden beobachten, welche konkreten Auswirkungen die Neuregelung auf die Versorgung hat und ob die mit ihr begründeten Einsparungen tatsächlich erreicht werden. Sollte sich zeigen, dass Patientinnen und Patienten ihre bisherigen Therapieerfolge nicht angemessen fortsetzen können oder dass durch notwendige Therapieumstellungen an anderer Stelle erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, muss diese Regelung erneut politisch bewertet werden. Auch die Frage, ob die erwarteten Einsparungen tatsächlich eintreten, ist für uns nicht nur in dieser Frage sehr relevant.

 

Unabhängig davon bleibt mir wichtig, zwischen der Frage der GKV-Erstattung und der grundsätzlichen Frage der Cannabislegalisierung zu unterscheiden. Die SPD-Bundestagsfraktion steht weiterhin hinter der in der vergangenen Wahlperiode beschlossenen Cannabisreform und hat sich zuletzt auch gegen wiederholte Bestrebungen innerhalb der Union gestellt, die erreichten Verbesserungen beim Zugang zu Cannabis wieder zurückzudrehen. Wir wollen insbesondere verhindern, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis auf Privatrezept erneut unnötig erschwert wird.

 

Auch hier hat die SPD gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium deutlich gemacht, dass wir den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes in seiner bisherigen Form nicht unterstützen. Die Cannabisreform hat insbesondere durch die Herausnahme von medizinischem Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht eine erhebliche Verbesserung für Patientinnen und Patienten gebracht. Diesen Fortschritt wollen wir erhalten.

 

Mir ist bewusst, dass diese Erklärung den konkreten Verlust der GKV-Erstattung für betroffene Patientinnen und Patienten nicht weniger belastend macht. Ich möchte aber transparent machen, dass meine Aussage vom 22. Juni keine grundsätzliche Kehrtwende erfahren hat. Die Darreichungsform Cannabisblüte ist aus meiner Sicht weiterhin kein ausreichender medizinischer Grund, Patientinnen und Patienten pauschal von einer Versorgung auszuschließen. Wir konnten uns mit dieser Position im konkreten Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht gegen das BMG und Teile der Union durchsetzen.

 

Die SPD wird deshalb weiter prüfen, ob an anderer Stelle Möglichkeiten bestehen, das berechtigte Anliegen der betroffenen Patientinnen und Patienten aufzugreifen und die Folgen der Neuregelung abzumildern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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