Wie soll das Vertrauen in die Politik wieder gestärkt werden?
Sehr geehrte Frau Machalet,
das BVG feierte diese Woche sein 75 jähriges bestehen. Viele Stimmen aus der Politik nannten dieses eine wichtige Institution Deutschlands. Es sei Vorbild für viele vergleichbare Gerichte im Ausland gewesen. Auf der anderen Seite fällte das BVG im Jahr 2020 erstmalig ein Urteil zum Thema amtsangemessene Alimentation. Seit dem ist es der nicht gelungen dieses umzusetzen. es gibt Soldaten die unterhalb des Grundsicherungsniveaus besoldet werden. Das Leben wird immer teurer, ich kenne Kameraden die am Ende des Monats vorm tanken erstmal den Kontostand prüfen müssen ! Seit mittlerweile 6 Jahren zieht sich die Lösungsfindung hin. Ein Gesetzentwurf liegt seit April 26 vor, IM Dobrindt kündigte an dieses binnen Wochen umzusetzen. Passiert ist spürbar nichts. Das führt zu einer eklatanten Politikverdrossenheit, wenn man an die nächsten Wahlen denkt wird einem Angst und Bange. Wann wird das Urteil des höchsten deutschen Gerichts endlich umgesetzt.
mfG B.
Sehr geehrter Herr B.,
ich kann Ihren Unmut und insbesondere den damit verbundenen Vertrauensverlust gut nachvollziehen. Wenn ein höchstrichterliches Urteil über Jahre nicht umgesetzt wird und gleichzeitig die Lebenshaltungskosten spürbar steigen, ist es verständlich, dass bei den Betroffenen der Eindruck entsteht, dass ihre berechtigten Anliegen nicht ausreichend ernst genommen werden. Dass jemand vor dem Tanken zunächst auf den Kontostand schauen muss, obwohl er seinen Dienst für unseren Staat leistet, macht die persönliche Dimension noch einmal deutlich.
Vertrauen in Politik entsteht ja nun nicht allein durch bloße Ankündigungen, sondern vor allem dadurch, dass Probleme einer Lösung zugeführt und Entscheidungen transparent erklärt und anschließend auch umgesetzt werden.
Zu Ihrer konkreten Frage nach dem aktuellen Stand: Nach den derzeitigen Planungen soll der entsprechende Gesetzentwurf im November vom Bundeskabinett beraten werden. Wenn dieser Schritt wie vorgesehen erfolgt, kann anschließend das parlamentarische Beratungsverfahren im Deutschen Bundestag beginnen. Die weitere fachliche Beratung wird dann insbesondere durch die dafür zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss erfolgen. Dort werden die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs, die verfassungsrechtlichen Anforderungen und auch die zugrunde liegende Datengrundlage genau zu prüfen sein. Dazu gehört auch die übliche Sachverständigenanhörung, in der unterschiedliche fachliche Einschätzungen noch einmal ausführlich zur Sprache kommen können.
Ich selbst bin nicht Mitglied des federführenden Innenausschusses und möchte deshalb auch nicht den Eindruck erwecken, als würde ich an den dortigen Beratungen unmittelbar beteiligt sein. Ich werde den weiteren parlamentarischen Prozess aber aufmerksam verfolgen und weiß, dass sich die SPD-Fraktion hier auch einsetzt, dass die Anliegen der betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigt werden. Der Staat hat da ja eine Fürsorgepflicht übernommen und zu erfüllen.
Ich hoffe deshalb sehr, dass mit der geplanten Kabinettsbefassung im November nun der nächste wichtige Schritt gemacht wird und anschließend im Bundestag eine zügige, aber zugleich sorgfältige Beratung des Gesetzentwurfs erfolgen kann und so die entsprechende Umsetzung des Karlsruher Urteils erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
