Sehr geehrte Frau Machalet, wie erklären Sie die geplante Budgetierung in der Psychotherapie?
Mit hälftigem Kassensitz darf ich ab Januar 2026 als Psychotherapeutin nur noch 18 Patienten pro Woche behandeln, obwohl ich Kapazitäten für 30 hätte. Ambulante Psychotherapie hilft nachweislich, immenses Leid für die Betroffenen zu lindern und enorme Folgekosten bei zu später Behandlung durch Klinikaufenthalte oder Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich Zeit für eine Antwort nehmen und sich für die Belange psychisch Kranker mehr einsetzen.
Sehr geehrte Frau H.,
ich kann gut nachvollziehen, dass die beschlossenen Änderungen bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung auslösen. Gerade weil die Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist und viele Patientinnen und Patienten bereits heute mit langen Wartezeiten konfrontiert sind, ist es wichtig, die Auswirkungen der Reformen auf die Versorgung sehr genau im Blick zu behalten.
Ihre Sorge, dass die geplanten Veränderungen zu einer Einschränkung von Behandlungskapazitäten und damit zu längeren Wartezeiten für Patientinnen und Patienten führen könnten, nehme ich ernst. Viele Berufsverbände weisen auf mögliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen und die Versorgungskapazitäten hin. Ob und in welchem Umfang diese Entwicklungen tatsächlich eintreten werden, lässt sich derzeit jedoch noch nicht abschließend beurteilen. Entscheidend wird sein, wie sich die beschlossenen Regelungen in der praktischen Umsetzung auswirken.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben wir als Koalition Maßnahmen beschlossen, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts eines erheblichen Defizits zu stabilisieren. Uns als SPD-Fraktion war dabei besonders wichtig, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen nicht geschwächt wird. Deshalb konnten wir im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen erreichen.
Dazu gehören insbesondere die Absicherung begonnener psychotherapeutischer Behandlungen bis zu ihrem tatsächlichen Abschluss, die dauerhafte extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie der Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen, zusätzliche finanzielle Mittel für dringliche psychotherapeutische Behandlungen sowie die gesetzliche Klarstellung, dass die für die Psychotherapie vorgesehenen Mittel auch künftig ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zugutekommen.
Ihre Einschätzung, dass eine frühzeitige psychotherapeutische Behandlung großes persönliches Leid mindern und zugleich Folgekosten durch Chronifizierung, Arbeitsunfähigkeit oder stationäre Behandlungen vermeiden kann, teile ich. Psychotherapie ist keine nachrangige Leistung, sondern ein wichtiger Bestandteil einer guten Gesundheitsversorgung. Gerade deshalb dürfen die Auswirkungen von Reformen nicht nur unter kurzfristigen finanziellen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern müssen auch die langfristigen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen berücksichtigen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen auf die Versorgungssituation aufmerksam begleiten, die Erfahrungen aus der Praxis auswerten und diese Erkenntnisse in die weitere gesundheitspolitische Arbeit einbringen.
Unser gemeinsames Ziel muss sein, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Einklang zu bringen. Im Koalitionsvertrag haben wir zudem vereinbart, die Bedarfsplanung insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für ländliche Regionen weiterzuentwickeln, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf künftig besser abzubilden und den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung nachhaltig zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
