Sehr geehrte Frau Machalet, wie erklären Sie die geplante Budgetierung in der Psychotherapie?
Mit hälftigem Kassensitz darf ich ab Januar 2026 als Psychotherapeutin nur noch 18 Patienten pro Woche behandeln, obwohl ich Kapazitäten für 30 hätte. Ambulante Psychotherapie hilft nachweislich, immenses Leid für die Betroffenen zu lindern und enorme Folgekosten bei zu später Behandlung durch Klinikaufenthalte oder Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich Zeit für eine Antwort nehmen und sich für die Belange psychisch Kranker mehr einsetzen.
Weitere Fragen an Tanja Machalet
Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.
Im Deutschen Bundestag ging es am 9. Juli jedoch nicht um eine persönliche Meinungsumfrage, sondern um einen konkreten Gesetzentwurf der Grünen. Die SPD hat in der Debatte ausdrücklich deutlich gemacht, dass sie ein Tempolimit weiterhin für eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme hält. Gleichzeitig hat unsere Rednerin darauf hingewiesen, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart haben, kein allgemeines Tempolimit einzuführen. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf abgelehnt.
Die Frage, ob die SPD bei der nächsten Wahl erfolgreich sein wird, entscheidet sich nicht an Umfragen allein und auch nicht daran, ob wir die schwierigen Rahmenbedingungen schönreden. Sie entscheidet sich daran, ob Menschen wieder spüren: Politik sieht meine Lebensrealität, sie nimmt meine Sorgen ernst und sie arbeitet konkret an Verbesserungen.
Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Fraktion hierzu wichtige Verbesserungen durchsetzen. So entfällt in bestimmten Fällen der Konsiliarbericht, wodurch der Zugang zur Psychotherapie erleichtert wird. Zudem haben wir sichergestellt, dass laufende Psychotherapien, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, unbegrenzt ohne Honorarkürzungen fortgeführt werden können.
