für den Spannungs- und Verteidigungsfall soll das Selbstbestimmungsgesetz eine ausgeglichene Sonderregelung treffen, indem für den Dienst mit der Waffe vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleibt, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird.
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Es ist alleinige Aufgabe und Verantwortung der ukrainischen Regierung, die geeigneten Mittel zur Verteidigung und Wiederherstellung ihrer staatlichen und territorialen Souveränität zu wählen.
Im Übrigen bin ich überzeugt davon, dass man sich zu Außen- und Sicherheitspolitik auch eine Meinung bilden und äußern kann, ohne Wehrdienstleistender gewesen zu sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Fragen aus Sicherheitsgründen nicht detailliert beantworten kann.
Sie haben vollkommen Recht: wir benötigen Demokratie und Freiheit, und das muss verteidigt werden. Daher hat der Deutsche Bundestag im letzten Jahr beschlossen, über das sog. Sondervermögen Bundeswehr zusätzlich 100 Milliarden Euro in die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu investieren
Ich teile Ihre Auffassung, dass die Ukraine keine systematische Unterstützung erhält, ganz klar nicht.