Antwort 14.02.2025 von Katarina Blume FDP
Eine Quotierung der Werbeanlagen für sportliche und kulturelle Zwecke ist aus FDP-Sicht nicht erforderlich.
Eine Quotierung der Werbeanlagen für sportliche und kulturelle Zwecke ist aus FDP-Sicht nicht erforderlich.
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts und das gilt selbstverständlich auch für die Neuausschreibung der Werberechtsverträge

Ausschreibungen müssen so gestaltet werden, dass sich auch neue Anbieter aussichtsreich bewerben können und Kopplungen von Losen oder Verlängerungen ohne Ausschreibung vermieden werden.