eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes bedeutet, dass die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen können, in denen die Miete nicht über einen bestimmten Prozentsatz oberhalb des Mietenspiegels steigen darf.
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(...) Daher arbeiten wir an einer regional differenzierten Mietobergrenze in absoluter Höhe, so dass Verstöße den Behörden nur gemeldet werden müssten. (...)
(...) Durch die 2015 von der ein Bundesregierung eingeführt Miepreisbremse, sollen unter anderem die Mieten im Fall einer Neuvermietung eine Erhöhung von 10% nicht übersteigen. (...)
(...) Deswegen bin ich auch sehr kritisch wenn es etwa um den Berliner Mietendeckel geht. (...)
(...) In den kommenden Monaten wollen wir auch ein Miet- und Wohnungskataster einführen, mit dessen Hilfe zukünftig der Wohnungsbestand und die Miethöhen usw. in ganz Berlin transparenter werden. (....)
(...) Da viele Regionalpläne in der Fortschreibung sind, kommt das geänderte Waldgesetz jetzt zur Anwendung. Im Ergebnis muss der Regionalplan Ostthüringen abgeändert werden. (...)