Antwort 12.11.2025 von Ralf Stegner SPD
Ich war ebenfalls überrascht über die Vielzahl der Aussagen, die Frau Connemann in dieser Sendung getroffen hat und die einer faktischen Überprüfung so nicht standhalten.
Ich war ebenfalls überrascht über die Vielzahl der Aussagen, die Frau Connemann in dieser Sendung getroffen hat und die einer faktischen Überprüfung so nicht standhalten.
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss