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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.04.2024

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird

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