Frage von Anton R. • 13.04.2024
Ist es für die bereits abgeschlossen Einbürgerungen ab dem 26.06.2024 die Abgabe die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig?
Sehr geehrter Herr Demir,
da das Gesetz erst am 27.06.2024 in Kraft tritt, würde ich gerne wissen, wie die Übergangsphase aussieht.
Wenn z.B. die Einbürgerung bereits vor kurzem abgeschlossen wurde, muss ja innerhalb einer bestimmten Frist die bisherigeStaatsangehörigkeit aufgegeben werden. Können wir also davon ausgehen, dass für bereits abgeschlossen Einbürgerungen ab dem 26.06.2024 die Abgabe nicht mehr notwendig ist?
Vielen Dank!
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD