Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Anastasia I. • 25.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2024
Frage von Reinhard P. • 24.04.2024
Antwort von Lars Castellucci SPD • 30.04.2024
Die Bleibeperspektive ist ein wichtiges Thema, für das ich mich einsetze. Wir diskutieren zur Zeit unterschiedliche Modelle.
Frage von Reinhard P. • 23.04.2024
Antwort ausstehend von Julian Pahlke Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Georg W. • 23.04.2024
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Frage von Felix N. • 22.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.04.2024
Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.
Frage von Reinhard P. • 22.04.2024
Antwort von Detlef Seif CDU • 22.04.2024
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.