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Portrait von Angelika Glöckner
Antwort 27.05.2026 von Angelika Glöckner SPD

Aktuell werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten als „sonstige Einkünfte“ behandelt und unterliegen nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr nicht mehr der Besteuerung.

Portrait von Florian Bilic
Antwort ausstehend von Florian Bilic CDU