Antwort 10.07.2026 von Ralf Stegner SPD
Die Verfahrensweisen für Todesfälle in Alten- oder Pflegeeinrichtungen sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Dieses setzt zwar tatsächlich eine Frist von zwei Tagen zu räumen ist. Das Heim ist allerdings auch verpflichtet, eine Nachfrist anzubieten (z.B. zwei Wochen), wenn die Angehörigen diese kurze Frist nicht wahrnehmen können.