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Ist es sozial, dass Verstorbene in Altersheimen schnellstens "geräumt" werden müssen,auch d.Zi innerhalb v.3 Tagen leer zu überlassen ist? Ist es hinnehmbar,dass Überzahlungen nicht erstattet werden

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Frage von Beate Maria V. •

Ist es sozial, dass Verstorbene in Altersheimen schnellstens "geräumt" werden müssen,auch d.Zi innerhalb v.3 Tagen leer zu überlassen ist? Ist es hinnehmbar,dass Überzahlungen nicht erstattet werden

Wie stehen Sie zu der Praxis, dass in Altersheim verstorbene Menschen regelrecht innerhalb kürzester Zeit aus ihrem Zimmer "geräumt" werden, Angehörige kaum Zeit haben, Abschied in Würde zu nehmen? Darüber hinaus werden d.Tauernden regelrecht genötigt,d.Zimner innerhalb v.3 Tagen ( inkl.d.Todestages)total ausgeräumt zu haben. Zudem werden Zahlungen einfach einbehalten, auch wenn beispielsweise der Verstorbene am 1.3. gestorben ist u.somit d.Zimmer ja bis zum Ende d.Monats durch Angehörige oder d.Verstorbenen definitiv bezahlt hat ? Warum werden die Überzahlungen nicht erstattet,warum dürfen die Altersheime diese einbehalten? Wie immer,geht man mit alten,kranken Menschen u.den

Angehörigen despektierlich. Humanität selbst in Zeiten d.Trauer abgeschafft. Wie ist Ihre Einstellung dazu ? Wie steht die SPD zu dem Thema?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verfahrensweisen für Todesfälle in Alten- oder Pflegeeinrichtungen sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Dieses setzt zwar tatsächlich eine Frist von zwei Tagen zu räumen ist. Das Heim ist allerdings auch verpflichtet, eine Nachfrist anzubieten (z.B. zwei Wochen), wenn die Angehörigen diese kurze Frist nicht wahrnehmen können. Außerdem ist es so, dass auch die Zahlungspflicht von Heimbewohnern mit dem Sterbetag endet, so dass die Einrichtung nicht die Kosten für den ganzen Monat in Rechnung stellen darf. Eine gute Übersicht zu den Regelungen und Empfehlungen für Angehörige finden Sie auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/todesfall-im-pflegeheim-die-wichtigsten-schritte-fuer-hinterbliebene-10804. Gut und kostenfrei beraten außerdem die regionalen Pflegestützpunkte.


Mit freundlichem Gruß

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