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Antwort 05.03.2026 von Ralf Stegner SPD

Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.

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Antwort 28.01.2026 von Ralf Stegner SPD

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.