Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Britta Haßelmann
Antwort von Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 22.08.2017

(...) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Vorteil "kinderloser Versicherter" in der sozialen Pflegeversicherung beitragsrechtlich kompensiert werden muss. Deshalb wurden vom Gesetzgeber Beiträge für Kinderlose zur Pflegeversicherung um 0,25% erhöht. Dabei wurde nicht darauf abgestellt, weshalb jemand Kinder oder keine Kinder hat. (...)

Portrait von Jasmin Wahl-Schwentker
Antwort von Jasmin Wahl-Schwentker
FDP
• 21.07.2017

(...) eine Ungleichbehandlung dieser Fälle ist nur gerechtfertigt, wenn sie nicht als (im Wesentlichen) gleich einzuschätzen sind. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Art 3 GG vor. (...)

Portrait von Bernhard Daldrup
Antwort von Bernhard Daldrup
SPD
• 26.05.2017

(...) Leider konkretisieren Sie nicht, welche geänderten Bedingungen bei der Hinterbliebenenrente Ihrer Meinung nach warum angegangen werden sollten. (...) Eine Klarstellung vorweg: Die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Hinterbliebenenrente wurde bereits zum 1. Januar 1986 mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) von der damals regierenden Koalition aus CDU/CSU und FDP eingeführt. Seitdem wird Einkommen der Witwe oder des Witwers, das einen Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. (...) Im Jahr 2002 wurde die Hinterbliebenenrente von der SPD-geführten Regierung reformiert. Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) haben wir dafür gesorgt, dass alle Einkommensarten gleich behandelt werden, indem neben Einkünften aus Arbeit auch Einkünfte aus Vermögen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. (...) Das Ziel dieser Regelung war, die Hinterbliebenenrente zielgenauer auf Personen auszurichten, die wegen der Erziehung von Kindern regelmäßig keiner durchgehenden Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. (...) Da Sie zwei Kinder erzogen haben, sollten Sie zu Ihrer Hinterbliebenenrente zusätzlich 91,34 Euro bekommen. (...)

Portrait von Ralf Jäger
Antwort von Ralf Jäger
SPD
• 21.03.2017

(...) Wieso das Erreichen einer Quote von 50% zu einer männlichen Minderheit führen soll, ist mir nicht ersichtlich. Bei der Regelung der des § 19 Abs. (...)

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