Frage von Valentin B. • 13.03.2025

Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Für mich ist es Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, für bedarfsgerechte Zugänge zu sorgen.
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Integrationsbeiräte auf bezirklicher Ebene können das ändern.