(...) Die Verwendung der GEZ-Mittel unterliegt generell einer regelmäßigen Kontrolle durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die KEF hat u.a. (...)
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(...) Ich möchte Ihnen das Vorgehen des Amtes an einem Beispiel verdeutlichen: Normalerweise beträgt der Bewilligungszeitraum des Wohngeldes ein Jahr. Hätten Sie Ihren letzten Antrag auf Wohngeld im Juli 2008 gestellt und wäre er im selben Monat bewilligt worden, hätte er in der Regel eine Laufzeit bis Juli 2009. Im Juli 2009 würden Ihnen dann die erhöhten Wohngeldbeträge der Monate Januar bis Juli rückwirkend ausgezahlt. (...)
(...) Hintergrund für den Atomausstieg war vor allem die Gefährlichkeit dieser Technologie. Immer wieder kommt es zu Störfällen, auch in deutschen Atomkraftwerken. Darüber hinaus gibt es immer noch kein sicheres Endlager für den radioaktiven Müll. (...)
(...) Zinsen werden wir nicht abschaffen können. Was wir tun können und dringend tun müssen: Den Finanzmärkten strenge Regeln aufzuerlegen. Und zwar international. (...)