(...) Gemäß der Maxime „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ wird es die Hilfen des Bundes nur geben, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen und sich an bestimmte Regeln halten. Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Begrenzung der Manager- und Vorstandsgehälter sowie der Bonuszahlungen, Auflagen hinsichtlich der geschäftspolitischen Ausrichtung des Instituts, Auflagen hinsichtlich der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, und natürlich Teilhabe des Bundes an den Erträgen der Finanzinstitute. (...)
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(...) Wo es zu Verstößen gegen die § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit den Haushaltsgrundsätzen der „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ kommt, liegt dies oft an der mangelnden Prüfbereitschaft der jeweiligen Planungsstellen. (...) Soweit Ihre Frage unterstellt, dass die Bekämpfung von Verstößen gegen die oben angesprochenen Haushaltsgrundsätze grundsätzlich inneffizient oder unzureichend sei, weise ich das zurück. (...)
(...) Trotzdem bleibt es die Steuerzahlerin und Steuerzahler die das Geld aufzubringen haben, auch die Zinsen. Wir bestehen darauf, dass gesichert werden muss, dass das Geld mit Zinsen zurückfließt, wenn die Banken dann wieder entsprechende Einnahmen haben. Im übrigen bestehen wir darauf, dass staatliches Miteigentum in dem Umfange entsteht, in dem Geld zur Verfügung gestellt wird. (...)
(...) Ein 100%iger Schutz gegen den Zusammenbruch einzelner Firmen sei nicht möglich und auch nicht wünschenswert. Dieser Ansatz, der dem Markt Vorrang vor dem Schutz der Verbraucher einräumt, ist natürlich umstritten, da er den Erwartungen der Kunden von Finanzdienstleistern i.d.R. nicht entspricht. (...)