Antwort ausstehend von Frank Schmidt SPD
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Antwort 05.08.2005 von Rolf Schwanitz SPD
Sehr geehrter Herr Hansen,

Antwort ausstehend von Volker Liskowsky BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.09.2005 von Robert Hochbaum CDU
Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.

Antwort ausstehend von Wolfgang Hinz Die Linke
Antwort ausstehend von Joachim Günther FDP