(...) bei allem Respekt, was hat eine Autoversicherung mit Moral zu tun? Ich denke, es geht bei diesen Versicherungen um ein Geschäft. Oder? (...)
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(...) Die Rechtsordnung sieht damit einen einfachen Schutz gegen den Missbrauch des Mahnverfahrens vor: Denn allein durch Einlegen des Widerspruches wird verhindert, dass ein Titel ergeht. Kommt es anschließend zu einem streitigen Verfahren, so trägt derjenige, der unberechtigt Klage erhoben hat, die Kosten des Verfahrens. (...)
(...) der Hintergrund für den Vorstoß der Ministerin Stolz ist eine neue Studie die schädliche Auswirkungen der Handy-Strahlung auf medizinische Geräte glaubt ausschließen zu können. Die Studie ist allerdings derzeit noch etwas umstritten. (...)
Sehr geehrter Herr Nolte,
(...) Ihre Ausführungen zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftung des Anschlussinhabers treffen so nicht zu. Im UrhG existiert keine Regelung, dass der Anschlussinhaber generell als Störer in Anspruch genommen werden kann. Die Rechtsprechung stellt maßgeblich auf den Einzelfall ab und hat noch keine einheitliche Linie gefunden. (...)
(...) Sie selbst haben die Möglichkeit, sich durch die Sperrung von 0900-Nummern bei ihrem Telefonanbieter vor Missbrauch zu schützen. (...)