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Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.
Nur auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger zu setzen, verkennt, dass besonders der Fremdschutz – insbesondere von vulnerablen Personen – wichtig ist
Für die Zulassung der COVID-19-Impfstoffe ist die Europäische Kommission nach Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur zuständig
Eine Auflistung der im Landkreis Freising vorhandenen Schutzräume können Sie über das örtliche Landratsamt Freising erhalten.