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Durch Rückzug aus der öffentlichen Debatte würden gemäßigte Positionen erst recht verstummen. Das kann nicht die Lösung sein – stattdessen wollen wir parteiübergreifend und neutral über den Bayerischen Landtag informieren und damit eine Stimme für die Demokratie in den sozialen Medien sein.
Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden, auch durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung.
Die Frage wurde mehrfach gestellt und ausführlich beantwortet. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Antworten auf abgeordnetenwatch verwiesen.
Ich freue mich immer über eine Einladung oder den direkten Austausch.