Im neuen Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, dass §219 gestrichen wird. Damit sollen Ärztinnen und Ärzte öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
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Frage von Franz K. • 08.02.2022
Antwort von Uli Grötsch SPD • 09.02.2022
Frage von Franz K. • 08.02.2022
Antwort von Albert Rupprecht CSU • 08.02.2022
Sehr geehrter Herr K.,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Frage von Franz K. • 08.02.2022
Antwort von Cem Özdemir Bündnis 90/Die Grünen • 25.07.2022
die Ampel-Regierung, der ich als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft angehöre, hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken.
Frage von Franz K. • 08.02.2022
Antwort von Marianne Schieder SPD • 21.02.2022
Selbstverständlich betrachte ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für absolut bindend für mein politisches Handeln.
Frage von Franz K. • 08.02.2022
Antwort von Lars Klingbeil SPD • 09.06.2022
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Frage von Franz K. • 08.02.2022
Antwort von Jürgen Trittin Bündnis 90/Die Grünen • 23.03.2022
Mit der Abschaffung von § 219a StGB werden wir in diesem Rahmen auch mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen und die Informationsfreiheit für Frauen vergrößern.