Frage von Christoph G. • 13.01.2022
Antwort ausstehend von Knut Gerschau FDP
Als Bundestagsabgeordneter bin ich grundsätzlich frei in meiner Entscheidung und nur meinem Gewissen verpflichtet. Das gilt selbstverständlich auch für eine mögliche Abstimmung über eine Impfpflicht.
Weshalb sollte dieser Artikel bei einer Abstimmung beispielweise über Patientenverfügungen oder zur Sterbehilfe Bestand haben aber bei dem Thema Impfpflicht nicht?
Strafrechtlich gesehen sind Abgeordnete, die für eine Impfpflicht stimmen, nicht für einen durch eine Impfung verursachten Todesfall verantwortlich. Die Indemnität soll sicherstellen, dass Abgeordnete frei nach ihrem Gewissen handeln können und dass die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleistet ist.