Antwort 21.04.2026 von Nadine Heselhaus SPD
Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Sobald eine Landesregierung durch die AfD gebildet werden kann, wird es zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages kommen