In den anstehenden Gesetzesberatungen werden wir uns dafür einsetzen, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich.
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Unser Ziel muss sein, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung dauerhaft sicherzustellen und zugleich die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.
Psychotherapie muss unbedingt gestärkt werden. Aber sie kann nicht allein die gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit lösen.
Wir werden uns weiterhin für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung einsetzen.
Die von Ihnen angesprochenen Veränderungen stehen im Kontext von potenziellen Reformen durch die Vorschläge aus der GKV-Kommission. Hier steht zunächst die Kabinettsbefassung im Vordergrund. Darauf folgen erst die parlamentarischen Beratungen, sodass der Bundestag nach intensiver Debatte noch weitere Änderungen an dem Entwurf vornehmen kann.
Ihre Frage habe ich bereits per Mail ausführlich beantwortet