Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Bundesregierung wird sich der Entschließungsbitte des Bundesrates zeitnah annehmen und die erbetene Klarstellung vornehmen. Eine erneute Gesetzesänderung bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung nicht.
Ich unterstütze den Wunsch des Bundesrates, in dieser schwierigen Abwägungsfrage hinsichtlich der Formulierungen im Gesetzestext Klarheit herbeiführen zu wollen
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage war keine Entscheidung zugunsten der Gaswirtschaft, sondern eine gezielte Maßnahme zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit